Kircheneintritt und Umpfarrung

Sie interessieren sich dafür, Mitglied in unserer Gemeinde zu werden?
Wir freuen uns darüber!

Diese Infos könnten Ihnen weiterhelfen:

Kircheneintritt

Teil der christlichen Kirche wird man ganz grundlegend durch den Glauben und die Taufe. Davon zu unterscheiden, aber nicht zu trennen, ist die Kirchenmitgliedschaft.

Wenn Sie getauft, jedoch irgendwann aus Ihrer Kirche ausgetreten sind, können Sie (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden. Dafür ist ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer notwendig, in dem es u.a. um Ihre Beweggründe sowohl für den Aus- als auch für den Eintritt geht.

Sollten Sie nicht getauft sein und Mitglied der evangelischen Kirche werden wollen, empfiehlt sich ebenfalls ein Gespräch mit Pfr. Meisinger. Gemeinsam wird besprochen, wie weit Sie schon mit dem christlichen Glauben vertraut sind oder ob es einer weiteren Vorbereitung für die Taufe bedarf. Eine Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche ohne getauft zu sein ist nicht möglich.

Umpfarrung

Als evangelisches Kirchenmitglied gehören Sie zur Kirchengemeinde Ihres Wohnortes. Bei einem Umzug werden Sie automatisch Mitglied der neuen Kirchengemeinde.

Wenn Sie sich unserer Kirchengemeinde verbunden fühlen und hier Mitglied bleiben bzw. werden wollen, obwohl Sie an einem anderen Ort wohnen, ist das möglich. Hierfür benötigen wir lediglich einen formlosen Antrag mit Ihrer Unterschrift, den Sie bitte an den Kirchenvorstand richten. Gerne können Sie dafür ganz bequem folgendes Formular nutzen.