Informationen zum Kirchgeld 2022

Im Folgenden haben wir FAQs zum Thema Kirchgeld zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen. Wenn Ihre Fragen trotzdem noch nicht beantwortet sind, schauen Sie doch mal auf der Seite www.kirche-und-geld.de nach oder melden Sie sich im Pfarramt.

 

Was ist das "Kirchgeld"?

Das sog. „allgemeine Kirchgeld“ ist der zweite Teil der Kirchensteuer. Es wird auch „Ortskirchensteuer“ genannt, weil es zu 100% Ihrer Kirchengemeinde vor Ort zugutekommt.

In Bayern ist die Kirchensteuer – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1% niedriger. Sie beträgt also 8% der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird über das Finanzamt abgeführt.

Dieser erste Teil der Kirchensteuer wird ergänzt durch das allgemeine Kirchgeld, welches von den Gemeindegliedern direkt entrichtet wird. Es liegt zwischen 5 € und 120 € pro Jahr. Die Gemeindeglieder stufen sich anhand einer Tabelle selbst ein und erfahren so die Höhe des für sie geltenden Kirchgeldbetrages. Die Tabelle finden Sie auf der Rückseite Ihres Kirchgeldbriefes.

 

Was mache ich, wenn ich das Kirchgeld gerade nicht zahlen kann?

Sollten Sie in der aktuellen Situation Schwierigkeiten haben, Ihr Kirchgeld aufzubringen, dann setzen Sie sich bitte einfach mit uns in Verbindung. Wir können über alles reden. Und gemeinsam werden wir eine unbürokratische Lösung finden.

 

Bekomme ich für das Kirchgeld eine Spendenquittung?

Da das Kirchgeld selbst eine Steuer ist, gibt es dafür keine Spendenquittung. Sie können den Betrag trotzdem in voller Höhe bei der Steuererklärung angeben und steuerlich absetzen.

Eine Spendenquittung (offiziell: Zuwendungsbestätigung) erhalten Sie nur, wenn Sie zusammen mit dem Kirchgeld eine Spende überweisen. Das heißt:

  1. wenn Sie z.B. mehr als den Kirchgeld-Höchstbetrag von 120,- € überweisen. In diesem Fall stellen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung über den Differenzbetrag zum Kirchgeld-Höchstbetrag aus.
  2. wenn Sie bei Ihrer Überweisung angeben, welcher Teilbetrag das Kirchgeld ist und welcher Teilbetrag die Spende. Wenn Sie z.B. 80,- € überweisen, obwohl Sie nur 50,- € Kirchgeld zahlen müssen, dann vermerken Sie einfach „50,- € Kirchgeld, 30,- € Spende“ auf der Überweisung. Selbstverständlich können Sie auch noch angeben, wofür wir die Spende einsetzen sollen.

 

Bitte beachten Sie: Wir als Kirchengemeinde haben keinen Einblick in Ihr Einkommen und wissen daher auch nicht, ob und in welcher Höhe Sie kirchgeldpflichtig sind. Deshalb sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Und sollten wir zu Ihrer Rückmeldung noch Fragen haben, melden wir uns einfach bei Ihnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Kirchgeld 2022!